Sicherheitstechnische Betreuung

Was ist eine sicherheitstechnische Betreuung?

Eine sicherheitstechnische Betreuung muss in jedem Unternehmen, das mindestens einen Mitarbeiter beschäftigt, von einer Sicherheitsfachkraft (SiFa) bzw. einer Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi) durchgeführt werden.

Zusammen mit der arbeitsmedizinischen Betreuung sind die Anforderungen an den Arbeits- und Gesundheitsschutz erfüllt.

Die Bestimmungen einer sicherheitstechnischen Betreuung gehören zu den Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes und werden in der Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (DGUV Vorschrift 2) festgelegt.

Je nach gewähltem Betreuungsmodell wird eine sicherheitstechnische Betreuung, regelmäßig oder zu konkreten Anlässen, durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit durchgeführt. Eine fest-beschäftigte Sicherheitsfachkraft (SiFa) findet man meist nur in sehr großen Unternehmen, aus finanziellen und organisatorischen Beweggründen, wieder.

Sicherheitsbeauftragte (SiBe) bspw. benötigen keine spezielle Schulung. Ganz anders bei einer sicherheitstechnischen Betreuung. Eine sicherheitstechnische Betreuung dürfen nur Ingenieure, Meister oder Techniker mit Berufserfahrung durchführen. Zusätzlich ist eine spezielle und anspruchsvolle Zusatzausbildung notwendig.

Zu den Aufgaben einer Fachkraft für Arbeitssicherheit gehören:

  • Die Unterstützung bei den Gefährdungsbeurteilungen
  • Die Beratung und Unterweisung der Angestellten zum Unfall- und Gesundheitsschutz
  • Das Begehen der Arbeitsstätten und der Betriebsanlagen
  • Die Untersuchung der Ursachen und Prävention von Arbeitsunfällen
  • Die Überprüfung der technischen Arbeitsmittel und Arbeitsverfahren
 

Kurz gesagt kümmert sich eine Fachkraft für Arbeitssicherheit um alle technischen Angelegenheiten die erforderlich sind für eine Gewährleistung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.

Die Anforderungen an eine Fachkraft für Arbeitssicherheit, bei einer sicherheitstechnischen Betreuung, findest Du in der Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (DGUV Vorschrift 2).

Nachweis der sicherheitstechnischen Betreuung

Du bist von der Berufsgenossenschaft (BG) aufgefordert worden einen Nachweis der sicherheitstechnischen Betreuung zu erbringen?

Möchtest Du die sicherheitstechnische Betreuung in Deinem Unternehmen rechtssicher geregelt haben? 

Dann ist derGefahrensucher der richtige Partner für Dein Unternehmen.

Ziel ist es, Dein Unternehmen mit Hilfe unserer sicherheitstechnischen Betreuung vor unliebsamen Überraschungen zu schützen, damit die Rechtssicherheit für Dein Handeln gewahrt bleibt.

Die sicherheitstechnische Betreuung wird in Zusammenarbeit mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi) durchgeführt und ist gesetzlich vorgeschrieben.

Steiger Deinen Unternehmenserfolg und schütze Deine Mitarbeiter vor Arbeits- und Gesundheitsgefahren, damit die Arbeitskraft und die Leistungsfähigkeit dauerhaft erhalten bleiben.

Vermeide durch eine sicherheitstechnische Betreuung Arbeitsunfälle und reduziere unfallbedingte Ausfallzeiten mit präventiven Maßnahmen. Gewinne Rechtssicherheit gegenüber Arbeitsschutzbehörden und der Berufsgenossenschaft mittels sicherheitstechnischer Betreuung.

Schaffe einen ganzheitlichen und prozessorientierten Arbeits- und Gesundheitsschutz in Deinem Unternehmen mit der sicherheitstechnischen Betreuung von derGefahrensucher. Jetzt Kontakt aufnehmen!