Arbeitsschutz­unterweisung: Pflicht für Betriebe

Was ist eine Arbeitsschutzunterweisung?

Eine Arbeitsschutzunterweisung ist eine Schulung, die Arbeitnehmer über sicherheitsrelevante Aspekte und potenzielle Gefährdungen am Arbeitsplatz informiert. Dies kann z. B. in Form von Schulungen in Person oder Online-Schulungen für die Beschäftigten erfolgen. Ziel ist es, Unfälle, Gesundheitsschäden und andere Gefahren zu verhindern.

Es ist wichtig, dass die Unterweisungen praxisnah und auf die spezifischen Gegebenheiten im Unternehmen zugeschnitten sind. Die Mitarbeiter sollen in die Lage versetzt werden, Gefährdungen selbst zu erkennen, sich vor ihnen zu schützen und sicherheitsbewusst zu handeln. Besonders in risikoreichenBranchen wie Bau, Chemie oder Gesundheitswesen sowie auch in Büroumgebungen müssen Vorgesetzte sicherstellen, dass die Unterweisungen spezifisch auf die Gefährdungen und Arbeitsbedingungen zugeschnitten sind.

Typischerweise umfasst eine Arbeitsschutzunterweisung folgende Themen:

  • Arbeitsplatzsicherheit: Dies beinhaltet Informationen zu potenziellen Gefährdungen am Arbeitsplatz, Sicherheitsausrüstung und -maßnahmen sowie Verfahren im Notfall (§ 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) – Unterweisung; § 5 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) – Gefährdungsbeurteilung).
  • Gesundheitsschutz: Hier geht es um Aspekte, die die physische und psychische Gesundheit betreffen, wie ergonomische Arbeitsbedingungen, der Umgang mit Gefahrstoffen und die Vermeidung berufsbedingter Gesundheitsrisiken (§ 12 ArbSchG – Unterweisung; § 14 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV).
  • Brand- und Explosionsschutz: Schulungen zu diesem Thema umfassen oft den sicheren Umgang mit brennbaren Materialien, den Einsatz von Feuerlöschern und das Verhalten im Falle eines Brandes. Betriebe müssen zum Brandschutz einiges beachten – z. B. müssen Brandschutzpläne aufgestellt werden, und eine angemessene Anzahl an Mitarbeitenden zu Brandschutzhelfern bzw. Selbsthilfekräften ausgebildet werden (§ 10 ArbSchG – Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen; Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR A2.2) – Maßnahmen gegen Brände).
  • Arbeitsschutzgesetze und -vorschriften: Die Unterweisung sollte auch auf geltende Gesetze und Vorschriften im Bereich Arbeitsschutz eingehen, um sicherzustellen, dass die Mitarbeiter die relevanten Regelungen verstehen und befolgen (§ 12 ArbSchG – Unterweisung).

Der §12 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) in Deutschland legt fest, dass der Arbeitgeber die Pflicht hat, die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu unterweisen. Der Umfang und die Häufigkeit der Unterweisungen werden nicht konkret im Gesetz festgelegt, sondern es wird darauf hingewiesen, dass sie “regelmäßig“, “ausreichend und angemessen“ erfolgen sollen. Die genaue Ausgestaltung der Unterweisungen hängt dabei von der Art der Tätigkeit, den Arbeitsbedingungen und möglichen Gefahren am Arbeitsplatz ab.

Was sind die Ziele einer Arbeitsschutzunterweisung?

Die Arbeitsschutzunterweisung zielt darauf ab, die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Durch Schulungen werden sie über Gefahren bei der Arbeit, sichere Arbeitsverfahren und Schutzmaßnahmen informiert. Die spezifischen Ziele sind:

  • Gefährdungen erkennen: Risiken im Arbeitsumfeld identifizieren.
  • Sicherheitsmaßnahmen vermitteln: Korrektes Verhalten und Vorschriften zur Unfallvermeidung.
  • Gesetzliche Pflichten erfüllen: Arbeitgeber erfüllen die Unterweisungspflicht nach gesetzlichen Vorgaben.
  • Sicherheitskultur fördern: Bewusstsein für Arbeitsschutz stärken und Prävention fördern.
  • Arbeitsunfälle reduzieren: Unfälle und Ausfallzeiten minimieren.
  • Produktivität sichern: Sicheres Umfeld erhöht Zufriedenheit und Effizienz.

Häufigkeit der Unterweisungen

Die Unterweisungen müssen in regelmäßigen Abständen erfolgen. Diese können Arbeitgeber prinzipiell frei festlegen – meist finden die Schulungen jährlich statt. Nach der Erstunterweisung können aus verschiedenen Gründen, unabhängig von der verstrichenen Zeit, auch weitere Sicherheitsunterweisungen notwendig werden, beispielsweise bei einer Veränderung des Arbeitsumfeldes. Darüber hinaus müssen Arbeitsschutzunterweisungen unbedingt durchgeführt werden:

  • bei der Einstellung neuer Mitarbeiter, 
  • bei Veränderungen im Aufgabenbereich, 
  • bei der Einführung neuer Arbeitsmittel oder Arbeitsverfahren,
  • nach Unfällen, 
  • sowie bei der Feststellung, dass die vorhandenen Unterweisungen nicht mehr ausreichen.

So sollte eine Arbeitsschutzunterweisung ablaufen

Eine gute Arbeitsschutzunterweisung ist kein Standard-Modell, das in allen Unternehmen gleich durchgeführt werden kann. Die Schulung soll Mitarbeiter auf die Gefahren und Maßnahmen an ihrem tatsächlichen Arbeitsplatz vorbereiten. Deshalb bedarf die Unterweisung ausführlicher Vor- und Nachbereitung: Im Voraus sollten sinnvolle Themen passend zu den Aufgabenbereichen, Gegebenheiten und potenziellen Gefahren selektiert werden. Von allgemeingültigen Grundlagen bis hin zu berufsspezifischen Gefährdungen sollten alle wichtigen Themen enthalten sein. Im Nachgang wird der Lernerfolg der Teilnehmer dokumentiert und meistens eine Zusammenfassung der Inhalte versendet. Ein strukturierter Ablauf der Arbeitsschutzunterweisung ist wichtig, um die Zeit aller Teilnehmenden effektiv zu nutzen und die Sicherheit im Arbeitsablauf zu gewährleisten.

Vorbereitung der Arbeitsschutzunterweisung

Die Vorbereitung beginnt mit einer Analyse der Arbeitsbereiche und deren Risikofaktoren. Außerdem wird bestimmt, welche Mitarbeitergruppen für die Unterweisung relevant sind und welche Themen behandelt werden müssen. Hier sollten die Erfahrungen, Fragen und Sorgen der Beschäftigten und Führungskräfte einbezogen werden. Es ist wichtig, relevante Dokumentationen, Sicherheitsrichtlinien und vorangegangene Unfälle zu prüfen. Zusätzlich werden Materialien und Unterlagen für die Schulung entwickelt.

Durchführung der Unterweisung

Die eigentliche Arbeitsschutzunterweisung wird meist in Person in einem Schulungsraum durchgeführt, kann aber je nach Thema auch in Online-Konferenzen oder direkt an Anlagen, vor Ort und mit praktischen Übungen stattfinden. Die relevanten Informationen über Gefahren, Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln werden präsentiert. Dabei wird verständliche Sprache verwendet sowie Praxisbeispiele erklärt. Wichtig ist auch, Fragen und Diskussionen mit den Teilnehmern zu fördern – dies soll sicherstellen, dass die Inhalte verstanden worden sind.

Dokumentation der Durchführung

Als Nachbereitung der Unterweisung sollte den Mitarbeitenden eine Zusammenfassung der vermittelten Arbeitsschutz-Informationen zur Verfügung gestellt werden. Feedback zur Verständlichkeit und Qualität der Schulung sollte eingeholt werden. Abschließend werden die Unterweisungsnachweise, die genauen Inhalte und Übungen sowie der geplante Wiederholungstermin der Schulung als Dokumentation hinterlegt. Die Dokumentation ist wichtig, um die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften nachzuweisen und den kontinuierlichen Verbesserungsprozess zu unterstützen.

Wer darf Arbeitsschutzunterweisungen durchführen?

Die Unterweisungen sollten von Personen durchgeführt werden, die über die erforderlichen Kenntnisse im Bereich Arbeitsschutz und über die spezifischen Gefahren am Arbeitsplatz verfügen. Das können je nach Thema der Unterweisung z. B. Sicherheitsbeauftragte des Unternehmens sein, geschulte Vorgesetzte und Führungskräfte oder auch Betriebsärzte

In einigen Fällen kann es sinnvoll sein, externe Experten oder Schulungsanbieter mit spezifischem Fachwissen für die Durchführung von Arbeitsschutzunterweisungen zu beauftragen. Dies ermöglicht Unternehmen verschiedene Vorteile:

  • Spezifisches Fachwissen zu Gesetz und Praxis, das über das hinausgeht, was im Unternehmen intern, bei Arbeitgebern oder Beschäftigten, verfügbar ist. 
  • Objektive Perspektive, die es möglich macht, Risiken und Verbesserungspotenziale neutral zu bewerten.
  • Erfahrung aus anderen Unternehmen und Branchen.
  • Ersparnis von Zeit und Aufwand, da Schulungen ohne interne Ressourcen effizient und fokussiert durchgeführt werden.
  • Effizientes Kosten-Nutzen-Verhältnis, vor allem in Bezug auf die Qualität der Schulung, die Zeitersparnis und die Vermeidung von Fehlern.

Unterweisungen durch derGefahrensucher

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